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BAG zum rauchfreien Arbeitsplatz

Das Bundesarbeitsgericht hat einem Tisch-Chef an einem Roulettetisch einen Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz zugesprochen (15.5.09, Az. 9 AZR 241/08). Durch die am Spielsaal offen angrenzende Bar wird eine Gaststätte betrieben. Für diese gelten die entsprechenden Rauchverbote des jeweiligen Landes. Das hier anwendbare Raucherschutzgesetz für Niedersachsen zwingt den Arbeitgeber als Unternehmer dazu das Rauchverbot einzuhalten.