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Der Anteil der älteren Mitmenschen steigt immer mehr. Die Menschen werden immer älter. Durch den Pflegenotstand entscheiden sich immer mehr Angehörige, ihre kranken und/alten Familienmitglieder selbst zu pflegen.

Es stellt sich dann eine Vielzahl von rechtlichen Fragen.

Viele dieser Fragen können schon durch einen Pflegeberater oder einen kompetenten ambulanten Pflegedienst gelöst werden.

Mein Schwerpunkt liegt darauf, Angehörige vor allem bereits im Vorfeld oder aber auch während der Pflege rechtlich zu beraten.

Eine plötzliche schwere Erkrankung, die sowohl einen jungen als auch einen alten Menschen treffen kann, belastet die engagierten Angehörigen umso mehr, umso weniger man vorher Vorsorge, insbesondere durch eine Patientenverfügung oder ein so genanntes Patiententestament, sowie eine Vorsorgevollmacht getroffen hat.

Ich helfe Ihnen bei der Formulierung der Patientenverfügung und der Vorsorgevollmacht.

Formulare aus dem Internet oder anderswo erhältliche Formulare sind nicht auf den Einzelfall abgestimmt.

Gerade um einen vom Gericht eingesetzten Berufsbetreuer zu vermeiden, sollte rechtzeitig über die rechtliche Vorbereitung der Unterstützung der älteren Angehörigen oder erkrankten Angehörigen nachgedacht werden.

Natürlich gibt es auch immer zu klären, welche Unterhaltspflichten Angehörige treffen. Bekanntlich müssen auch erwachsene, erwerbstätige Kinder ihren bedürftigen Eltern Unterhalt gewähren, wenn bei den Eltern nicht mehr genügend Geld vorhanden ist. Auch hier sollte schon im Vorfeld rechtlich einiges geklärt werden.

Eng mit den beiden oben genannten Themen hängt natürlich auch die Frage, was kann der zu pflegende oder beginnend demente Angehörige rechtlich noch wirksam unterschreiben, zusammen. Wenn der Angehörige hier zum falschen Zeitpunkt eine Vollmacht oder ein Testament veranlasst, kann dies später verheerende Folgen haben.

Dass der Themenkomplex Seniorenrecht oft auch junge Menschen betreffen kann, die plötzlich durch Unfall oder schwere Erkrankung pflegebedürftig werden, dazu habe ich im Jahr 2011 bereits im Rahmen eines Vortrags zum Thema Vorsorgevollmacht und Patiententestament hingewiesen.

Mit vorsorglichen Beratungen zum Thema Vorsorge möchte ich engagierten Angehörigen Hilfestellung geben.