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Nachtrag zum BIKERRECHTS-ABEND v. 11.11.09

Wie angekündigt hier die Internetadressen, wo Infos und Formulare zum Thema Vorsorgevollmacht, Betreuerverfügung und Patiententestament zu finden sind.

www.bmj.bund.de

www.justiz.bayern.de

www.vorsorgeregister.de

Formulierungsvorschlag zur Berücksichtigung der seit 9/2009 geltenden Regelung:

“Im Bereich der Gesundheitssorge und des Selbstbestimmungsrechts umfasst diese Vollmacht eine generelle Vertretung, insbesondere aber auch die Vertretung bei folgenden Maßnahmen und Entscheidungen:

bei der Entscheidung über die Durchführung einer Untersuchung meines Gesundheitszustandes, einer Heilbehandlung oder eines ärztlichen Eingriffs;

bei der Entscheidung über Maßnahmen nach § 1904 I BGB, also die Einwilligung in eine Untersuchung meines Gesundheitszustandes, eine Heilbehandlung oder einen ärztlicher Eingriff zu erteilen ist, auch wenn die begründete Gefahr besteht, dass ich aufgrund dieser Maßnahme versterbe oder einen schweren und länger andauernden gesundheitlichen Schaden erleiden kann;

bei der Entscheidung über die Verabreichung von Medikamenten, die erhebliche unerwünschte Nebenwirkungen haben oder haben können;

bei der Entscheidung darüber, ob bei einem voraussichtlich länger andauernden Zustand der Bewusstlosigkeit (Wachkoma) eine künstliche Ernährung oder Flüssigkeitszufuhr eingeleitet oder abgebrochen wird;

bei der Entscheidung über einen Behandlungsabbruch oder die Einstellung lebenserhaltender oder lebensverlängernder Maßnahmen.”