___________________________________________________________________________

Vorsatz beim Rasen nicht einfach nachzuweisen

Vorsatz bei der Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit(Folge: Verdoppelung des Bußgeldes)kann nicht allein mit der Höhe der festgestellten Geschwindigkeitsübertretung begründet werden(OLG Hamm 18.8.2003, 2 Ss Owi 390/03)